Garantiebedingungen für gebrauchte Außenbordmotoren (12 Monate)

Diese Richtlinie regelt die von lautlos marine gewährte freiwillige kommerzielle Garantie für alle verkauften gebrauchten Außenbordmotoren.

1. Artikelzustand Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei allen von lautlos marine verkauften Artikeln um gebrauchte Außenbordmotoren handelt. Kosmetische Gebrauchsspuren, altersbedingter Verschleiß und optische Mängel sind zu erwarten und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

2. Garantiezeitraum lautlos marine gewährt eine Garantie von zwölf (12) Monaten auf die mechanische Funktionstüchtigkeit des gebrauchten Außenbordmotors. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Lieferung.

3. Umfang der Garantie Diese Garantie beschränkt sich auf interne mechanische Fehler des Motorblocks und des Getriebes, die bei normalem, bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten. lautlos marine behält sich das Recht vor, den defekten Motor nach eigenem Ermessen zu reparieren, durch ein gleichwertiges gebrauchtes Modell zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.

4. Garantieausschlüsse Diese Garantie deckt ausdrücklich keine der folgenden Punkte ab:

  • Vorhandener normaler Verschleiß und optische Mängel.

  • Verschleißteile (z. B. Zündkerzen, Impeller, Anoden, Filter, Propeller).

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Kühlung, falsches Öl/Kraftstoff-Gemisch oder unterlassene Einwinterung.

  • Schäden durch unsachgemäße Montage oder fehlerhafte Installation am Boot.

  • Motoren, die von nicht autorisierten Dritten geöffnet, modifiziert oder repariert wurden.

  • Folgeschäden, Abschleppkosten oder Ausfallzeiten.

5. Inanspruchnahme der Garantie Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss der Käufer sales@lautlosmarine.de kontaktieren und einen Kaufbeleg sowie detaillierte Fotos/Videos des mechanischen Defekts vorlegen. Die Rücksendung erfolgt gemäß unseren Standard-Rückgaberichtlinien.

6. Gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwaren Abweichend von der regelmäßigen gesetzlichen Frist wird die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) für diese gebrauchten Motoren auf zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware beschränkt. Die hier beschriebene 12-monatige kommerzielle Garantie gilt zusätzlich und unbeschadet dieser gesetzlichen Rechte.